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dem oben näher bezeichneten Antrag kann noch nicht entsprochen werden.
Zunächst darf ich mich für die übermittelten Fundstellen bedanken. Die Rechtslage konnte zwischenzeitlich geprüft und bewertet werden. Abschließend kann der von Ihnen vertretenen Auffassung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefolgt werden. Die Konsequenz aus der jüngsten Entscheidung des BGH kann nach hiesiger Auffassung nicht schon zum jetzigen Zeitpunkt auf andere Anwendungsfälle ausgeweitet werden. In der Entscheidung wird explizit auf das Ergebnis für die Vertretungsbefugnis in Vaterschaftsanfechtungsverfahren abgestellt. Die Reichweite der Rechtssprechungsänderung ist noch nicht abzusehen. Sie bleibt ggf. weiteren Entscheidungen vorbehalten. Ich verweise insoweit auch auf die von Ihnen übersandten Unterlagen. Es bedarf daher der Bestellung eines Ergänzungspflegers. Alternativ genügt auch die Vorlage eines Negativattestes seitens des Familiengerichts.
2Zur Behebung der Eintragungshindernisse wird eine Frist gemäß § 18 GBO bis
3einschließlich 01.07.2022 gesetzt.
4Rechtsbehelfsbelehrung
5Gegen diese Verfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.
6Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch die Verfügung beeinträchtigt sind. Die Beschwerde kann bei dem hiesigen Grundbuchamt oder bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50675 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden.
7Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
8elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. Teil lAusgabe: 2017, Nr. 75, S. 3803-3805) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
9Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Verfügung eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
10Köln, 27.05.2022
11Rechtspflegerin