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Amtsgericht Köln, 70g IN 49/21

Datum:
28.01.2022
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 70g
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
70g IN 49/21
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2022:0128.70G.IN49.21.00
 
Normen:
§ 27 InsO
Leitsätze:

Orientierungssatz:

Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Eröffnungsbeschlusses im Falle einer Übersendung des Beschlusses per E-Mail an den Insolvenzverwalter

Leitsätze:

Ein Eröffnungsbeschluss wird wirksam, sobald  er aus dem inneren Geschäftsbetrieb des Gerichts herausgegeben wird.

Dies ist Zeitpunkt, zu dem der Beschluss das Gericht mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlässt, den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben zu werden. Für die Bekanntgabe genügt die formlose Mitteilung an die Beteiligten, z.B. per E-Mail.

Die gesetzlichen Wirkungen der Eröffnung treten dann zu dem im Beschluss genannten Zeitpunkt ein.

 
Tenor:

kein Tenor

 
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