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Amtsgericht Köln, 221 C 248/21

Datum:
10.02.2022
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 221
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
221 C 248/21
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2022:0210.221C248.21.00
 
Schlagworte:
Vertragsanpassung gewerblicher Mietvertrag Corona
Normen:
BGB § 313
Leitsätze:

Keine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB bei einem gewerblichen Mietvertrag, wenn der Mieter bereits vor der Coronapandemie mit seinem Betrieb keine Gewinne erzielt hat.

 
Tenor:

1. Der Beklagte wird zu verurteilt, an die Klägerin EUR 3.200,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.04.2021 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe von 3.600 Euro.

 
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