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Amtsgericht Köln, 219 C 95/21

Datum:
11.11.2022
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
219
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
219 C 95/21
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2022:1111.219C95.21.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, die 3-Zimmer-Wohnung im Mehrfamilienhaus I.-straße, XXXXX Z., EG links, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Diele und Bad/Dusche mit WC zu räumen und geräumt nebst 2 Wohnungstür-, 2 Hauseingangs- und 2 Briefkastenschlüsseln an die Klägerin herauszugeben.

2.       Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.03.2023 gewährt.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagten zu 2/3 als Gesamtschuldner.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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