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Amtsgericht Köln, 151 C 47/22

Datum:
23.09.2022
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 151
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
151 C 47/22
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2022:0923.151C47.22.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an jeden Kläger jeweils 300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.02.2022 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Kläger weitere 159,93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 60% und die Beklagte zu 40%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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