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Amtsgericht Köln, 146 C 112/19

Datum:
22.06.2022
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
146
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
146 C 112/19
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2022:0622.146C112.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 720,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.05.2019 zu zahlen.

                            Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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