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Amtsgericht Köln, 118 C 300/20

Datum:
29.06.2022
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 118
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
118 C 300/20
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2022:0629.118C300.20.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte die Kosten der Klägerin für individuelles Charakterisieren und Bemalen gemäß der Bundeseinheitlichen Benennungsliste laut Kostenvoranschlag der J. GmbH vom 28.11.2019 in Höhe von 457,46 EUR zu tragen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Dies Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 % und die Beklagte zu 58 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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