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Amtsgericht Köln, 60 XVII 232/17

Datum:
24.11.2021
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 60
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
60 XVII 232/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2021:1124.60XVII232.17.00
 
Tenor:

wird anstelle von Frau Dipl. SA C. v. K. nunmehr Frau S. R. , N.-straße 7-13, 00000 Köln als Mitarbeiterin des Vereins "R N L e.V." (Vereinsbetreuerin) zur Betreuerin des Betroffenen bestellt.Die Aufgabenkreise bleiben unverändert und umfassen:              - Aufenthaltsbestimmung              - Gesundheitsfürsorge              - Heimplatzangelegenheiten              - Regelung des Postverkehrs              - Vermögensangelegenheiten              - Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern

Zur Verfahrenspflegerin wird Frau Rechtsanwältin T. J. C., F.-Straße 8 b, 00000 Leverkusen bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Die Vergütung der berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegerin wird einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer auf 142,80 EUR festgesetzt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

 
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