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Amtsgericht Köln, 507a XIV (B) 232/21

Datum:
03.11.2021
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 507 a
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
507a XIV (B) 232/21
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2021:1103.507A.XIV.B232.21.00
 
Tenor:

1.              Der Betroffene ist bis längstens zum 01.12.2021 in Sicherungshaft zu nehmen.

2.               Der Beschluss ist sofort wirksam.

3.               Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des gerichtlichen Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Dolmetschers, die nicht erhoben werden, hat der Betroffene zu tragen.

 
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