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Amtsgericht Köln, 301 F 107/21

Datum:
06.09.2021
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 301
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
301 F 107/21
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2021:0906.301F107.21.00
 
Tenor:

1.                       Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung für das Veranlagungsjahr 0000 gegenüber dem Finanzamt Köln zur Steuernummer 000/000/0000 zu erteilen

2.                       Die Antragsgegnerin wird darüber hinaus verpflichtet, an den Antragsteller vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.501,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2021 zu zahlen.

3.                       Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

4.                       Der Verfahrenswert wird auf 28.000,00 Euro festgesetzt.

 
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