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Amtsgericht Köln, 221 C 390/20

Datum:
20.05.2021
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 221
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
221 C 390/20
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2021:0520.221C390.20.00
 
Tenor:

1.       Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause E-Str. 33, 00000 Köln, 1. OG links, bestehend aus 3 ZKD, Bad/Dusche, WC an die Klägerin herauszugeben.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar Der Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6000 €, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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