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Amtsgericht Köln, 135 C 56/21

Datum:
20.08.2021
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 135
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
135 C 56/21
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2021:0820.135C56.21.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 142,80 EUR (in Worten: einhundertzweiundvierzig Euro und achtzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 25 % und der Beklagte zu 75 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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