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Amtsgericht Köln, 115 C 381/20

Datum:
25.06.2021
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 115
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
115 C 381/20
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2021:0625.115C381.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 1.082,07 € seit dem 16.05.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 201,71 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 54 % und der Kläger zu 46 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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