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Amtsgericht Köln, 507a XIV ( L ) 287/20

Datum:
20.12.2020
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 507
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
507a XIV ( L ) 287/20
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2020:1220.507A.XIV.L287.20.00
 
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, 3 ZB 4/21
 
Tenor:

In dem Freiheitsentziehungsverfahren

betreffend              K, B. D.

geboren am               00.00.0000 in Hamburg,

wohnhaft              E.-rstraße 31 in 00000 Köln

ergeht folgender Beschluss:

1.              Die polizeiliche Ingewahrsamnahme ist zulässig.

2.              Die Fortdauer der Freiheitsentziehung längstens bis zum 20.12.2020,

17:00 Uhr wird angeordnet.

3.              Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.

4.               Der Betroffene trägt die Kosten des gerichtlichen Verfahrens.

 
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