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Amtsgericht Köln, 142 C 77/19

Datum:
09.03.2020
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 77/19
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2020:0309.142C77.19.00
 
Leitsätze:

Darlehensvertrag: Unzulässigkeit der Erhebung von in Abhängigkeit zu der Höhe der Darlehenssumme festgesetzten Verwaltungskosten bei der Inanspruchnahme eines zinslos gewährten Studiendarlehens.

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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