Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 120 C 166/19

Datum:
10.03.2020
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 120
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
120 C 166/19
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2020:0310.120C166.19.00
 
Schlagworte:
außergewöhnlicher Umstand night stop
Normen:
Art. 5 Abs 3 (EG) 261/2004
Leitsätze:

Das Luftfahrunternehmen kann sich auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auch dann berufen, wenn diese auf dem Vorflug eingetreten sind und zwischen dem Vorflug und dem streitgegenständlichen Flug ein night stop liegt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank