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Amtsgericht Köln, 115 C 100/19

Datum:
30.01.2020
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 115
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
115 C 100/19
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2020:0130.115C100.19.00
 
Tenor:

1.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 494,45 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.2.2019 zu zahlen.

2.       Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.2.2019 zu zahlen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 45 % und der Beklagte 55 %.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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