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Amtsgericht Köln, 378 III 41/19

Datum:
05.07.2019
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 378
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
378 III 41/19
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2019:0705.378III41.19.00
 
Tenor:

Das Standesamt Gummersbach wird angewiesen, die Geburt der Beteiligten zu 4. und 5.in der Form nachzubeurkunden, dass der Antragsteller letztlich als alleiniger Elternteil ausgewiesen ist. Hierzu hat die Geburtsbeurkundung im Haupteintrag zunächst unter Angabe der Namen des Antragstellers und der Leihmutter, Frau C. S. zu erfolgen. Sodann ist eine Folgebeurkundung vorzunehmen, aus der sich die alleinige Elternschaft des Antragstellers aufgrund der Entscheidung des Superior Court of the State of California, County of Riverside, Kalifornien/USA vom 13. Dezember 2017, Case No.: SWD 000, ergibt.

Der Hauptantrag wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten

 
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