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Amtsgericht Köln, 208 C 188/18

Datum:
15.02.2019
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 208
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
208 C 188/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2019:0215.208C188.18.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Köln, 6 S 57/19
 
Tenor:

1.)                  Das klageabweisende Versäumnisurteil vom 06.11.2018 wird aufrechterhalten.

2.)                  Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des  Rechtsstreits.

3.)                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.)                  Die Berufung wird zugelassen.

 
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