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Amtsgericht Köln, 142 C 448/18

Datum:
02.09.2019
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 448/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2019:0902.142C448.18.00
 
Leitsätze:
Fluggastrechte: Unwirksamkeit einer Abtretung zum Zwecke der Forderungseinziehung wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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