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Amtsgericht Köln, 142 C 215/18

Datum:
07.01.2019
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 215/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2019:0107.142C215.18.00
 
Leitsätze:

Flugbeförderung: Unwirksame Abwicklungsklausel bei einvernehmlicher Stornierung eines Flugbeförderungsvertrages

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 1.375,99  Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/10 und  die Beklagte zu 9/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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