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Amtsgericht Köln, 137 C 211/18

Datum:
21.02.2019
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 137
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
137 C 211/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2019:0221.137C211.18.00
 
Tenor:

1.       Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen die Klägerin kein Anspruch auf Zahlung von 520,00 € zusteht, wie behauptet mit Schreiben vom 22.02.2018.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 84 %, im Übrigen trägt diese die Klägerin.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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