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Amtsgericht Köln, 127 C 37/19

Datum:
30.08.2019
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 127
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
127 C 37/19
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2019:0830.127C37.19.00
 
Tenor:

Das Urteil vom 21.06.2019 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils einen Betrag in Höhe von 70,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von den außergerichtlich entstandenen Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung in Höhe von 413,64 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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