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Amtsgericht Köln, 271 C 4/17

Datum:
23.02.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 271
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
271 C 4/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0223.271C4.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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