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Amtsgericht Köln, 205 C 56/18

Datum:
07.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
205
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
205 C 56/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0807.205C56.18.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Köln, 1 S 189/18
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im Objekt I.-Str. 29, Köln im 3. Obergeschoss links gelegene Mietwohnung bestehend aus drei Zimmern, 2 Kammern, 1 Küche, 2 Korridore, 1 Bad, 1 Toilette und 1 Kellerraum, Wohnfläche 85,77 m² geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung wegen der Räumung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Wegen der Kosten ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

 
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