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Amtsgericht Köln, 202 C 38/18

Datum:
30.07.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 202
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
202 C 38/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0730.202C38.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger oder an seiner Stelle einer von ihm zu benennenden und zu beauftragenden Person, die der gesetzlichen Schweigepflicht (Rechtsanwalt und/oder Steuerberater) unterliegt, Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen betreffend die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft R-straße 86-94, K ab dem 1. Januar 2015 am Ort der Beklagten zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,- €.

 
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