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Amtsgericht Köln, 142 C 59/18

Datum:
04.06.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 59/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0604.142C59.18.00
 
Leitsätze:

Rechtsschutzversicherung: Regressverzicht in Hinblick auf Ansprüche aus Anwaltspflichtverletzung wegen Einlegung eines Rechtsmittels bei fehlender Erfolgsaussicht bei zuvor erteilter Deckungszusage.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung  gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.

 
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