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Amtsgericht Köln, 142 C 25/17

Datum:
05.02.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 25/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0205.142C25.17.00
 
Leitsätze:

Reisevertragsrecht: Kein Verschulden des Reiseveranstalters bei Stornierung der Flugbeförderung durch die Fluggesellschaft wegen „wilden“ Streiks

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die     Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des               aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit               nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils               vollstreckbaren Betrages  geleistet hat.

 
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