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Amtsgericht Köln, 142 C 224/17

Datum:
27.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 142
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
142 C 224/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0827.142C224.17.00
 
Leitsätze:

Vorlagebeschluss Fluggastrechteverordnung: regulärer Streik des eigenen Flugpersonals als aussergewöhnlicher Umstand ?

 
Tenor:

I.                    Das Verfahren wird ausgesetzt.

II.                  Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (im Folgenden: VO)  folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist ein von einer Gewerkschaft angekündigter, nach dem nationalen Recht regulärer Streik von eigenen Mitarbeitern eines ausführenden Luftfahrtunternehmens ein  außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO ?

 
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