Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 142 C 201/18

Datum:
12.11.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 142
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
142 C 201/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:1112.142C201.18.00
 
Leitsätze:

„Vorlagebeschluss: Anrechnungsfähigkeit von Ausgleichsansprüchen nach der EG VO 261/2004 (Fluggastverordnung) gemäß Art. 12 EG VO 261/2004 auf reisevertragsrechtliche Ansprüche auf Minderung wegen Mängel eines Fluges ?“

 
Tenor:

I. Das Verfahren wird ausgesetzt.

II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art.12 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großen Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellen auf Minderung des Reisepreises gerichtete Ansprüche, die ein Reisender aufgrund eines Reisevertrages gegen einen Reiseveranstalter wegen Mängel des Fluges aufgrund einer Flugverspätung hat weitergehende Schadenersatzansprüche gemäß Art. 12 der Verordnung dar und können wegen der Flugverspätung in entsprechender Anwendung des Art. 7 der Verordnung gewährte Ausgleichsansprüche auf solche Ansprüche nach Art. 12 der Verordnung angerechnet werden ?

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank