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Amtsgericht Köln, 142 C 163/16

Datum:
05.03.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 163/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0305.142C163.16.00
 
Leitsätze:

„Versicherungsvertragsrecht: Kein Einwendungsausschluss des KFZ-Haftplichtversicherers bei Inanspruchnahme durch die gesetzliche Krankenkasse aus übergegangenem Recht bei unterlassener Überprüfung der Hauptdiagnose einer Krankenhausrechnung gemäss § 275 Abs. 1 c S.2 SGB V durch den Medizinischen Dienst“

Rechtskraft:
Rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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