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Amtsgericht Köln, 126 C 315/17

Datum:
06.04.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 126
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
126 C 315/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0406.126C315.17.00
 
Leitsätze:

Außergewöhnliche Umstände konnen sich nur in engen zeitlichen und sachlichen Grenzen auf den folgenden Umlauf desselben Umlauf desselben Fugzeuges auswirken.

Rechtskraft:
Rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600,00 EUR (in Worten: sechshundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.09.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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