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Amtsgericht Köln, 125 C 326/17

Datum:
06.02.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 125
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
125 C 326/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0206.125C326.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin1.323,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Für die Vollstreckung der Beklagten gilt: Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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