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Amtsgericht Köln, 123 C 50/18

Datum:
20.06.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 123
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
123 C 50/18
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0620.123C50.18.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger mögen die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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