Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 116 C 550/17

Datum:
04.09.2018
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 116
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
116 C 550/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2018:0904.116C550.17.00
 
Tenor:

Die Beklagten zu 2. und 3. werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin € 274,35 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten hieraus seit dem 26.01.2017 zu zahlen.

Die Beklagten zu 2. und 3. werden ferner verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von € 750,00 zu zahlen.

Die Beklagten zu 2. und 3. werden verurteilt, als Gesamtschuldner die Klägerin von ihren vorgerichtlichen Anwaltskosten gegenüber den Rechtsanwälten S.& Kollegen in Höhe von € 201,71 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 20% und die Beklagten zu 3. und 3. gesamtschuldnerisch zu 80%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. tragen die Klägerin zu 70% und die Beklagte zu 2. zu 30%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. tragen die Klägerin zu 70% und die Beklagte zu 3. zu 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank