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Amtsgericht Köln, 72 IN 496/16

Datum:
09.02.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 72
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
72 IN 496/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:0209.72IN496.16.00
 
Schlagworte:
Eigenverwaltung; Ablehnung; Zuverlässigkeit des Schuldners
Normen:
§ 270 InsO
Leitsätze:

1. Nachteile, die zu einer Ablehnung der Eigenverwaltung führen, liegen bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Schuldners vor.

Solche Zweifel ergeben sich, wenn der Schuldner seit Jahren zahlungsunfähig und nicht in der Lage gewesen ist, seine Vermögensverhältnisse zu überschauen und er erst unter dem Druck eines unabwendbaren Eröffnungsantrages einer Gläubigerin einen Eigenantrag gestellt und begonnen hat, seine Buchhaltung aufarbeiten zu lassen.

2. Bedenken an der Zuverlässigkeit des Schuldners werden durch die Beauftragung eines insolvenzrechtlich erfahrenen anwaltlichen Bevollmächtigten nicht ausgeräumt.

 
Tenor:

wird der Antrag des Schuldners auf Anordnung der Eigenverwaltung abgelehnt.

 
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