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Amtsgericht Köln, 532 Ds 302/16

Datum:
10.01.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 532
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
532 Ds 302/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:0110.532DS302.16.00
 
Tenor:

Der Angeklagte P. wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte selbst.

Der Angeklagte T. wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte selbst.

Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB

 
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