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Amtsgericht Köln, 269 C 71/17

Datum:
09.08.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 269
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
269 C 71/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:0809.269C71.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.586,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2016 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.04.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 77 % und die Klägerin zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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