Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 263 C 99/17

Datum:
28.11.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.263
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
263 C 99/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:1128.263C99.17.00
 
Schlagworte:
Kein Verweis auf Alternativwerkstatt
Normen:
§ 249 BGB
Leitsätze:

Kein Verweis auf eine Alternativwerkstatt bei fiktiver Abrechnung auf der Grundlage ortsüblicher Löhne

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 678,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2016 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 78,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 68 % und der Kläger zu 32 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank