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Amtsgericht Köln, 208 C 454/15

Datum:
07.04.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 208
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
208 C 454/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:0407.208C454.15.00
 
Tenor:

    1.) Die Beklagte wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils

                            vom 26.01.2016 verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für

                            die Wohnung im Hause xxx-Str. 00, 00000 Köln,

                            2. OG. links, Wohnung 1, von bisher monatlich 375,00 €

                            zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung wie bisher auf

                            nunmehr monatlich 426,06 € mit Wirkung ab dem

                            01.02.2016 zuzustimmen; im Übrigen wird die Klage

                            abgewiesen.

                            2.) Die Kosten ihrer Säumnis trägt die Beklagte; von

                            den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin

                            49 %,die Beklagte 51 %.

                            3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Parteien dürfen

                            die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung der Gegenseite

                            durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

                            aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,

                            wenn nicht die vollstreckende Seite vor der Vollstreckung

                            Sicherheit in gleicher Art leistet.

 
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