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Amtsgericht Köln, 202 C 175/16

Datum:
22.05.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 202
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
202 C 175/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:0522.202C175.16.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, dass die auf der rechten Balkonseite auf dem Balkon der Wohnung Nr. XXXX des Beklagten im 4. Obergeschoss links, Gebäude H.-Str. X, XXXXX Köln montierte Parabolantenne entfernt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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