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Amtsgericht Köln, 149 C 13/17

Datum:
22.05.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 149
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
149 C 13/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:0522.149C13.17.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110,00 € zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 70,20 € als Verzugsschaden für die entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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