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Amtsgericht Köln, 142 C 537/16

Datum:
06.11.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 537/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:1106.142C537.16.00
 
Leitsätze:

FluggastVO: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines außergewöhnlichen Umstandes gemäss Art. 5 Abs. 3 EG- VO 261/2004 iVm dem 14. und 15. Erwägungsgrund der Verordnung bei schlechten Wetterbedingungen und Anordnungen der Flugsicherung.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 36,33 Euro, an die Klägerin zu 2.) und die Klägerin zu 3.) jeweils 35,33 Euro und an die Klägerin zu 4.) 33,33 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger jeweils 22,5 % und die Beklagte 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

 
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