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Amtsgericht Köln, 142 C 162/17

Datum:
07.08.2017
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 162/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2017:0807.142C162.17.00
 
Leitsätze:

Insolvenzanfechtung: Keine Verletzung schutzwürdigen Vertrauens der Versicherung bei Rückforderung von auf qualifizierte Mahnung nach § 38 VVG durch den vorläufigen „starken“ Insolvenzverwalter gezahlter rückständiger Versicherungsbeträge gemäss § 130 Abs. 1 InsO durch den endgültigen Insolvenzverwalter bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrages durch Zahlung der nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fälligen Versicherungsbeiträge.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.406,00 Euro  nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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