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Amtsgericht Köln, 647 Ds 160/16

Datum:
12.05.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 647
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
647 Ds 160/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0512.647DS160.16.00
 
Tenor:

Der Angeklagte ist des gewerbsmäßigen Diebstahls und des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls in 3 Fällen schuldig.

Gegen ihn wird eine Einheitsjugendstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verhängt.

Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

Der Angeklagte trägt die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen.

§§ 242 I, II, 243 I Nr. 3, 22, 23, 25 II, 53 StGB 1, 3 JGG

 
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