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Amtsgericht Köln, 276 C 225/15

Datum:
27.04.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 276
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
276 C 225/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0427.276C225.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 606,41 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 13.11.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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