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Amtsgericht Köln, 267 C 41/16

Datum:
13.09.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 267
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
267 C 41/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0913.267C41.16.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.592,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2016 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin für vorgerichtliche Anwaltskosten 215,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40%

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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