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Amtsgericht Köln, 222 C 26/14

Datum:
19.05.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.222
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
222 C 26/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0519.222C26.14.00
 
Tenor:

 Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm innegehaltenen Räumlichkeiten im 1.OG des Hauses G1-str. 00, 00000 Köln, bestehend aus einem Büroraum, einer Teeküche, Diele und WC geräumt an die Kläger herauszugeben. Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 7000 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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