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Amtsgericht Köln, 220 C 409/15

Datum:
27.01.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.220
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
220 C 409/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0127.220C409.15.00
 
Tenor:

 Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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