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Amtsgericht Köln, 142 C 566/15

Datum:
23.05.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 566/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0523.142C566.15.00
 
Leitsätze:

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsvertrag: Vertragsstrafe bei Verstoss gegen § 2 PAngV wegen fehlender Angaben zum Grundpreis von Klebebändern

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

 
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